Dem Pfarrgemeinderat kommt eine beratende Funktion für die Bereiche der Seelsorge, der Liturgie, der Ökumene, der pastoralen und sozialen Aufgaben zu. Ein weiterer Punkt ist die Ausrichtung und Organisation von Pfarrveranstaltungen. Kurz gesagt: der Pfarrgemeinderat trägt wesentlich zu einem lebendigen Gemeindeleben bei. Zum Mitglied kann jeder Katholik ab 16 Jahren gewählt bzw. berufen werden. Das Gremium wird für jeweils 4 Jahre gewählt.
Direkt gewählt wurden:
Geborenes Mitglied aus dem Pastoralteam:
Geborene beratende Mitglieder gem. Satzung:
Das Gremium hat folgende stimmberechtigte Personen zusätzlich in den Pfarrgemeinderat berufen:
Die Vertreterinnen der Pfarrjugend (beratend) sind:
Wir möchten uns bei ALLEN bedanken, die zur Wahl gegangen sind um somit unsere Arbeit zu unterstützen. Weiterhin bitten wir die gesamte Pfarrgemeinde um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Bedanken möchten wir uns auch bei allen Kandidatinen und Kandidaten, die sich für die Wahl des Pfarrgemeinderats zur Verfügung gestellt haben und sich für die Übernahme dieses Ehrenamtes bereit erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Pfarrgemeinderat St. Laurentius Obertrubach