Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung sind die Gremien die sich, getragen vom ehrenamtliche Engagement von Gemeindemitgliedern, um die Aufgaben und Anliegen der Pfarrei mühen.
Dem Pfarrgemeinderat kommt eine beratende Funktion für die Bereiche der Seelsorge, der Liturgie, der Ökumene, der pastoralen und sozialen Aufgaben zu. Ein weiterer Punkt ist die Ausrichtung und Organisation von Pfarrveranstaltungen. Kurz gesagt: der Pfarrgemeinderat trägt wesentlich zu einem lebendigen Gemeindeleben bei. Zum Mitglied kann jeder Katholik ab 16 Jahren gewählt bzw. berufen werden. Das Gremium wird für jeweils 4 Jahre gewählt.
Die Kirchenverwaltung ist das Gremium in der Pfarrei, das zusammen mit dem Pfarrer die Kirchenstiftung rechtlich vertritt. Hier lenken die gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand aktiv die Geschicke der Pfarrei. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt.
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind in der Kirchenstiftungsordnung genau festgelegt. Sie reichen von der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens über die Beschlussfassung des Haushaltsplanes sowie die anschließende Überwachung des beschlossenen Budgets.
In die Kirchenverwaltung gewählt werden kann, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18.Lebensjahr vollendet hat.
Die enge Abstimmung beider Gremien ist für eine heutige Pastoral notwendig und durch die gegenseitige Vertretung in den Sitzungen gegeben.
Zu den Gremien: